STUDIENANFÄNGER: Ausländische und staatenlose Studienbewerber, (nicht als Ausländer gelten nach den gesetzlichen Vorgaben Heimatlose sowie Personen, die außer einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - für sie gilt das Zulassungsverfahren für deutsche Studienbewerber .) die an der Universität Tübingen die Zulassung zum Studium beantragen wollen, richten ihren formgerechten und vollständigen Zulassungsantrag
Öffnungszeiten: |
Montag 13.00 - 15.30 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30- 11.30 Uhr ; Mittwoch keine Sprechstunde |
AUSNAHME: Bildungsinländer und Bewerber aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) richten in einigen Studienfächern Ihr Zulassungsgesuch an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS). Näheres hierzu weiter unten .
Ausländische Studienbewerber, die ihr bisheriges Fachstudium an der Universität Tübingen weiterführen (Studienortwechsler) oder wieder aufnehmen wollen (Studienunterbrecher) sowie Studienbewerber mit anrechenbaren Studienleistungen für ein höheres Fachsemester (Quereinsteiger), bewerben sich bei der Universität Tübingen (Adresse siehe oben).
Ausländische Studienbewerber, die sich an der Universität Tübingen für einen befristeten Studienaufenthalt für ein oder zwei Semester bewerben möchten, richten ihren Zulassungsantrag für alle an der Universität Tübingen vertretenen Fachrichtungen ebenfalls an die Universität.
Ausländische Promotionsbewerber(file///C|/abz/abz/ABZ/abzinfo/auslprom.html) erhalten auf schriftliche Anfrage ein Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen und Informationen zu den Promotionsmöglichkeiten an der Universität Tübingen. Ausländische Doktoranden, die von der Fakultät bereits angenommen wurden und während ihres Promotionsstudiums an der Universität Tübingen immatrikuliert sein wollen, richten ihren Immatrikulationsantrag ebenfalls an obige Adresse.
Ausländische und Staatenlose Studienbewerber, die in Deutschland ihre Studienberechtigung durch ein Erststudium erworben haben und die an einer deutschen Hochschule in einem der auf der nachfolgenden Seite genannten Studiengänge studieren möchten, reichen ihren Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes bei der ZVS ein. Bei der Bewerbung beachten diese Antragsteller bitte alle Erläuterungen im "ZVS info".
BILDUNGSINLÄNDER UND EU-STAATSANGEHÖRIGE
Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zulassungsrechtlich deutschen Studienbewerbern gleichgestellt, - unabhängig von der Frage, wo sie ihre Hochschulzugangsqualifikation erworben haben. Auch Bildungsinländer (als solche gelten jene Ausländer und Staatenlose, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, aber eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen) sind deutschen Bewerbern gleichgestellt. Als Bildungsinländer werden auch jene Ausländer und Staatenlose behandelt, die ihre Studienberechtigung für den nunmehr gewünschten Studiengang erst durch ein Erststudium in Deutschland erworben haben - sie bewerben sich also bei der ZVS als Zweitstudienbewerber. Ebenfalls deutschen Studienbewerbern gleichgestellt sind in Deutschland wohnende Kinder von Staatsangehörigen von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, sofern diese Staatsangehörige in Deutschland beschäftigt sind oder gewesen sind; von dieser Regelung können zur Zeit Kinder von Staatsangehörigen aus Island, Liechtenstein und Norwergen betroffen sein. Dies bedeutet, daß sie sich als Studienanfänger für die in das zentrale Vergabeverfahren der ZVS einbezogenen Studiengänge direkt bei der ZVS bewerben müssen. Die Bewerbung muß auf den eigens dafür vorgesehenen Formularen der ZVS und mit den erforderlichen Unterlagen
bei der ZVS vorliegen. Die kompletten Bewerbungsinformationen und das Bewerbungsformular sind im "ZVS info", einer Informationsbroschüre, die über die ZVS erhältlich ist, enthalten. Ohne das Formular aus dem "ZVS info" ist eine Bewerbung nicht möglich.
Abschlußart: | Studienfach: | |
Welche Tübinger Studiengänge sind im ZVS-Verfahren? |
Diplom |
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE*,
BIOLOGIE *, PSYCHOLOGIE *. * Der Studienbeginn ist an der Universität Tübingen jeweils nur zum Wintersemester (WS) möglich. |
Staatsexamen | MEDIZIN, PHARMAZIE, RECHTSWISSENSCHAFT und ZAHNMEDIZIN |
Für alle übrigen an der Universität Tübingen vertretenen Studiengängen bewerben sich Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU direkt beim Akademischen Beratungszentrum der Universität Tübingen (Anschrift siehe oben )
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei der ZVS-Bewerbung |
|
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei der ZVS-Bewerbung |
|
Test für Mediziner |
|
Bitte beachten Sie, daß