HINWEISE FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIENBEWERBER

 

STUDIENANFÄNGER: Ausländische und staatenlose Studienbewerber, (nicht als Ausländer gelten nach den gesetzlichen Vorgaben Heimatlose sowie Personen, die außer einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - für sie gilt das Zulassungsverfahren für deutsche Studienbewerber .) die an der Universität Tübingen die Zulassung zum Studium beantragen wollen, richten ihren formgerechten und vollständigen Zulassungsantrag

 

Universität Tübingen
Akademisches Beratungszentrum
Beratung und Zulassung ausländischer Studierender
Wilhelmstr. 11 (1. Obergeschoß)
D-72074 Tübingen.
Öffnungszeiten: Montag 13.00 - 15.30 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30- 11.30 Uhr ;
Mittwoch keine Sprechstunde

 

AUSNAHME: Bildungsinländer und Bewerber aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) richten in einigen Studienfächern Ihr Zulassungsgesuch an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS). Näheres hierzu weiter unten .

 

HOCHSCHULORTWECHSLER UND STUDIENFORTSETZER:

Ausländische Studienbewerber, die ihr bisheriges Fachstudium an der Universität Tübingen weiterführen (Studienortwechsler) oder wieder aufnehmen wollen (Studienunterbrecher) sowie Studienbewerber mit anrechenbaren Studienleistungen für ein höheres Fachsemester (Quereinsteiger), bewerben sich bei der Universität Tübingen (Adresse siehe oben).

 

BEFRISTETE STUDIENAUFENTHALTE:

Ausländische Studienbewerber, die sich an der Universität Tübingen für einen befristeten Studienaufenthalt für ein oder zwei Semester bewerben möchten, richten ihren Zulassungsantrag für alle an der Universität Tübingen vertretenen Fachrichtungen ebenfalls an die Universität.

 

PROMOTIONSBEWERBER:

Ausländische Promotionsbewerber(file///C|/abz/abz/ABZ/abzinfo/auslprom.html) erhalten auf schriftliche Anfrage ein Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen und Informationen zu den Promotionsmöglichkeiten an der Universität Tübingen. Ausländische Doktoranden, die von der Fakultät bereits angenommen wurden und während ihres Promotionsstudiums an der Universität Tübingen immatrikuliert sein wollen, richten ihren Immatrikulationsantrag ebenfalls an obige Adresse.

 

ZWEITSTUDIENBEWERBER:

Ausländische und Staatenlose Studienbewerber, die in Deutschland ihre Studienberechtigung durch ein Erststudium erworben haben und die an einer deutschen Hochschule in einem der auf der nachfolgenden Seite genannten Studiengänge studieren möchten, reichen ihren Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes bei der ZVS ein. Bei der Bewerbung beachten diese Antragsteller bitte alle Erläuterungen im "ZVS info".

 

BILDUNGSINLÄNDER UND EU-STAATSANGEHÖRIGE

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zulassungsrechtlich deutschen Studienbewerbern gleichgestellt, - unabhängig von der Frage, wo sie ihre Hochschulzugangsqualifikation erworben haben. Auch Bildungsinländer (als solche gelten jene Ausländer und Staatenlose, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, aber eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen) sind deutschen Bewerbern gleichgestellt. Als Bildungsinländer werden auch jene Ausländer und Staatenlose behandelt, die ihre Studienberechtigung für den nunmehr gewünschten Studiengang erst durch ein Erststudium in Deutschland erworben haben - sie bewerben sich also bei der ZVS als Zweitstudienbewerber. Ebenfalls deutschen Studienbewerbern gleichgestellt sind in Deutschland wohnende Kinder von Staatsangehörigen von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, sofern diese Staatsangehörige in Deutschland beschäftigt sind oder gewesen sind; von dieser Regelung können zur Zeit Kinder von Staatsangehörigen aus Island, Liechtenstein und Norwergen betroffen sein. Dies bedeutet, daß sie sich als Studienanfänger für die in das zentrale Vergabeverfahren der ZVS einbezogenen Studiengänge direkt bei der ZVS bewerben müssen. Die Bewerbung muß auf den eigens dafür vorgesehenen Formularen der ZVS und mit den erforderlichen Unterlagen

bei der ZVS vorliegen. Die kompletten Bewerbungsinformationen und das Bewerbungsformular sind im "ZVS info", einer Informationsbroschüre, die über die ZVS erhältlich ist, enthalten. Ohne das Formular aus dem "ZVS info" ist eine Bewerbung nicht möglich.

 

  Abschlußart: Studienfach:

Welche Tübinger Studiengänge sind im ZVS-Verfahren?

Diplom BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE*, BIOLOGIE *, PSYCHOLOGIE *.

* Der Studienbeginn ist an der Universität Tübingen jeweils nur zum Wintersemester (WS) möglich.

  Staatsexamen MEDIZIN, PHARMAZIE, RECHTSWISSENSCHAFT und ZAHNMEDIZIN

 

Für alle übrigen an der Universität Tübingen vertretenen Studiengängen bewerben sich Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU direkt beim Akademischen Beratungszentrum der Universität Tübingen (Anschrift siehe oben )

 

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei der ZVS-Bewerbung

  • Ausländische Staatsangehörige der EU mit einer nicht in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nicht bei der ZVS, sondern erst bei der späteren Einschreibung an der betreffenden Hochschule nachweisen. Hierfür ist in den meisten Fällen eine Prüfung erforderlich, die in der Regel an der zugewiesenen Hochschule unmittelbar vor Semesterbeginn abgenommen wird ("Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse"-PNdS-).
  •  Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei der ZVS-Bewerbung

  • Bei einer nicht in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung ist neben einer beglaubigten Kopie auch eine amtliche Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung beizufügen. Die Durchschnittsnote berechnet die ZVS, sofern sie nicht bereits von einer deutschen Behörde ausgewiesen wurde.
  • Test für Mediziner

  • Bildungsinländer und EU-Staatsangehörige, die sich für Medizin oder Zahnmedizin bewerben wollen, beachten bitte die Hinweise im ZVS-info zum "Besonderen Auswahlverfahren", das noch zum WS 1997 Anwendung findet. Teil dieses Verfahrens ist u.a. ein abgelegter Test für medizinische Studiengänge. Dieser Test wurde letztmalig am 6. November 1996 abgenommen. Ab SS 1998 findet auch in den medizinischen Studiengängen wieder ein allgemeines Auswahlverfahren statt. DasZVS-info informiert über entsprechende Übergangsregelungen.
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    Bitte beachten Sie, daß

    1. es an der Universität Tübingen kein Studienkolleg gibt,
    2. für Studienbewerber an der Universität Tübingen keine Deutschkurse eingerichtet sind, die sie vor Studienaufnahme besuchen könnten,
    3. Ihre Bewerbung vom Zulassungsverfahren ohne Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache ausgeschlossen werden muß. Mindestvoraussetzung für das Bewerbungsverfahren sind Kenntnisse auf dem Niveau eines abgeschlossenen Mittelstufenkurses, wie er beispielsweise vom Goethe-Institut angeboten wird. Voraussetzung für eine endgültige Studienaufnahme (Zulassung zum Studium) ist das Bestehen der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH, vormals PNdS).

     

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